Versicherungsschutz
Projekttag der Schule oder Freistellung/Beurlaubung? Diese Entscheidung hat wichtige Folgen für den Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler.
- Nach Nr. 14 der VV Berufs- und Studienorientierung soll den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Zukunftstag ermöglicht werden. Die Schule entscheidet, ob und in welcher Weise sie sich am Zukunftstag beteiligt. Sofern eine Beteiligung am Zukunftstag erfolgt, ist diese als schulische Veranstaltung durchzuführen. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler findet dann unter organisatorischer Verantwortung und allgemeiner Aufsicht der Schule statt. In der Schule erfolgt die inhaltliche Vor- und Nachbereitung des Zukunftstags. Bei schulischen Veranstaltungen besteht Unfallversicherungsschutz für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte (Nr. 28 VV Berufs und Studienorientierung).
- Schülerinnen und Schüler können sich auch selbst um einen Platz beim Zukunftstag kümmern. Dann müssen sie einen individuellen Antrag auf Beurlaubung bei ihrer Schule stellen. Die Entscheidung trifft die Schule gemäß VV-Schulbetrieb (Abschnitt 1, Nummer 8).
- Für alle Angebote, die vor Ort bei den Veranstaltenden stattfinden und auf der Aktionslandkarte eingetragen sind, hat das Organisationsteam des Zukunftstags eine (subsidiäre) Unfall- und Haftpflichtversicherung für teilnehmende Schülerinnen und Schüler abgeschlossen.
Auf der Suche nach Informationen und Materialien?
Schaut doch mal in unseren Download-Bereich:
Download für Schülerinnen und Schüler
Download für Lehrkräfte
Download Veranstalter
Download für Eltern
Versicherungsschutz
Pressemitteilung
Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Kontakt
Ihr Kontakt für Fragen rund um den Zukunftstag:
Karina Bildik
Sven Marion
Kathrin Schönherz
Nadine Struck
Das Team Zukunftstag ist via E-Mail zu erreichen. Bitte verwenden Sie für die Kontaktaufnahme folgende Adresse:
kontakt@zukunftstag...