Bild zum Zukunftstag für Mädchen und Jungen in Brandenburg

Wichtige Informationen für Eltern

Versicherungsschutz

  • Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt den Schulen, den Zukunftstag als schulische Veranstaltung bzw. Projekttag durchzuführen. Dies kann auch gelten, wenn nicht alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder eines Kurses daran teilnehmen. Entscheidend ist, dass die Veranstaltung in Verbindung mit dem Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule steht und die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler unter organisatorischer Verantwortung und allgemeiner Aufsicht der Schule erfolgt. Wird der Zukunftstag als schulische Veranstaltung durchgeführt, besteht Unfallversicherungsschutz für Ihr Kind.
  • Wird der Zukunftstag nicht als schulische Veranstaltung durchgeführt, können Sie oder Ihr Kind sich selbst um einen Platz beim Zukunftstag kümmern. Dann müssen Sie oder Ihr Kind (bei Volljährigkeit) einen individuellen Antrag auf Freistellung vom Unterricht bei der Schule stellen. Die Entscheidung trifft die Schule gemäß VV-Schulbetrieb (Abschnitt 1, Nummer 8). Unfallversicherungsschutz durch die Schule besteht in diesem Fall nicht, da Ihr Kind vom Schulbesuch beurlaubt bist und die Teilnahme privat erfolgt.
  • Für alle Präsenzangebote, die auf der Aktionslandkarte eingetragen sind, hat das Organisationsteam des Zukunftstags eine (subsidiäre) Unfall- und Haftpflichtversicherung für teilnehmende Schülerinnen und Schüler abgeschlossen.

Teilnahmebestätigung

  • Nimmt Ihr Kind an einer Präsenzveranstaltung teil? Dann geben Sie ihm die Teilnahmebestätigung mit. Diese muss von dem Veranstaltenden, bei dem Ihr Kind den Zukunftstag verbringt, unterschrieben werden.
  • Nimmt Ihr Kind an einer digitalen Veranstaltung teil? Dann können Sie bzw. Ihr Kind im Nachgang eine unterschriebene Teilnahmebestätigung per E-Mail bei dem Veranstaltenden anfragen. Die unterschiebene Teilnahmebestätigung ist in der Schule vorzulegen.