Bild zum Zukunftstag für Mädchen und Jungen in Brandenburg

Versicherungsschutz

  • Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt den Schulen, den Zukunftstag als schulische Veranstaltung bzw. Projekttag durchzuführen. Dies kann auch gelten, wenn nicht alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder eines Kurses daran teilnehmen. Entscheidend ist, dass die Veranstaltung in Verbindung mit dem Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule steht und die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler unter organisatorischer Verantwortung und allgemeiner Aufsicht der Schule erfolgt. Wird der Zukunftstag als schulische Veranstaltung durchgeführt, besteht Unfallversicherungsschutz für die teilnehmenden Schüler und Schülerinnen.
  • Wird der Zukunftstag nicht als schulische Veranstaltung durchgeführt, können sich Schüler und Schülerinnen auch selbst um einen Platz beim Zukunftstag kümmern. Dafür muss ein individueller Antrag auf Freistellung vom Unterricht bei der Schule gestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schule gemäß VV-Schulbetrieb (Abschnitt 1, Nummer 8). Unfallversicherungsschutz durch die Schule besteht in diesem Fall nicht, da Schüler/innen in diesem Fall vom Schulbesuch beurlaubt sind und die Teilnahme privat erfolgt.
  • Für alle Präsenzangebote, die auf der Aktionslandkarte eingetragen sind, hat das Organisationsteam des Zukunftstags eine (subsidiäre) Unfall- und Haftpflichtversicherung für teilnehmende Schülerinnen und Schüler abgeschlossen.